Auto abmelden: Außerbetriebsetzung online für 24,99 €
Die Außerbetriebsetzung beendet die Zulassung eines Fahrzeugs — und damit Kfz-Steuer und Beitragspflicht. Sie kostet bei uns 24,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Auf Wunsch mit Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt wird.
Was brauchen Sie zum Abmelden?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Sicherheitscode der Stempelplakette vom hinteren Kennzeichen. Der Code liegt unter einer Deckfolie und wird freigelegt oder mit der Kamera gescannt.
Bei endgültiger Stilllegung kommt der Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs dazu.
Ab wann endet die Steuerpflicht?
Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, nicht mit dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug abstellen. Wer ein Fahrzeug monatelang ungenutzt stehen lässt, zahlt bis zur Abmeldung weiter Steuer und Versicherungsbeitrag.
Bewahren Sie den Abmeldenachweis auf — er ist Ihr Beleg gegenüber Finanzamt und Versicherer.
Wie lange bleibt das Kennzeichen reserviert?
Nach der Außerbetriebsetzung bleibt die Kombination für einen begrenzten Zeitraum für Sie reserviert; die Dauer legt der jeweilige Zulassungsbezirk fest. Wollen Sie das Kennzeichen später wiederverwenden, fragen Sie die Frist bei Ihrem Bezirk ab.
Nach Ablauf kann die Kombination anderweitig vergeben werden.
Abmelden oder Saisonkennzeichen?
Wer ein Fahrzeug jedes Jahr im Winter abmeldet und im Frühjahr wieder anmeldet, zahlt zweimal: 24,99 € für die Abmeldung und 79,99 € für die Wiederzulassung. Ein Saisonkennzeichen erspart diesen Doppelvorgang, weil die Zulassung durchgehend bestehen bleibt.
Der Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens umfasst nach § 10 Absatz 3 FZV mindestens zwei und höchstens elf volle Monate.
Häufige Fragen
Was kostet das Abmelden eines Autos?
24,99 € inklusive Bearbeitung, Einreichung und aller Amtsgebühren. Auf Wunsch mit Verwertungsnachweis bei endgültiger Stilllegung.
Was brauche ich zum Abmelden?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Sicherheitscode der Stempelplakette vom hinteren Kennzeichen. Bei endgültiger Stilllegung zusätzlich den Verwertungsnachweis.
Wann endet die Kfz-Steuer?
Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, nicht mit dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug abstellen. Bis zur Abmeldung laufen Steuer und Versicherungsbeitrag weiter.
Lohnt sich statt Abmelden ein Saisonkennzeichen?
Wenn Sie jährlich ab- und wieder anmelden, ja: Sie sparen den Doppelvorgang aus 24,99 € und 79,99 €. Der Betriebszeitraum umfasst nach § 10 Absatz 3 FZV mindestens zwei und höchstens elf volle Monate.
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.
- § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Bundesministerium der Justiz
- § 25 FZV – Außerbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz