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Gebrauchtwagen zulassen / Bereits abgemeldet

Abgemeldeten Gebrauchtwagen auf Ihren Namen zulassen

Der Verkäufer hat das Auto schon abgemeldet? Dann melden Sie es wieder an – auf Ihren Namen. Im Antrag heißt das „Wiederzulassung mit Halterwechsel“.

84,99 € inklusive MwSt. und amtlicher Gebühren

Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassen

Vor dem Start bereitlegen

Fahrzeugpapiere vom Verkäufer
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Für die Online-Anmeldung brauchen Sie die passenden Sicherheitscodes auf den Papieren.
Versicherung und Hauptuntersuchung
Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Versicherung. Halten Sie auch die Angaben oder den Nachweis zur gültigen Hauptuntersuchung (HU) bereit.
Ihre persönlichen Daten
Ausweisdokument, aktuelle Anschrift und Bankverbindung für die Kfz-Steuer.

Wann darf ich losfahren?

Allein mit der Bestellung dürfen Sie noch nicht fahren. Warten Sie auf die Antwort der Zulassungsstelle und planen Sie die Abholung mit dem Verkäufer. In der Antwort steht, welche Nachweise und Kennzeichen Sie vor der Fahrt brauchen.

Wann Sie nach der Zulassung fahren dürfen

Passt das zu Ihrem Auto?

Das Auto war schon einmal in Deutschland angemeldet und soll jetzt auf Ihren Namen laufen. Kommt es aus dem Ausland, fehlen Papiere oder sind Sie bei den Sicherheitscodes unsicher, fragen Sie uns bitte vor dem Antrag.

Ist das Fahrzeug noch angemeldet? Dann geht es zur Ummeldung auf Ihren Namen.

Verfahrensgrundlage: § 29 FZV. Unterlagen vorab prüfen.

Inhaltlich verantwortlich: DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) · Aktualisiert am .