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Auto anmelden: Neuzulassung und Wiederzulassung online

Ein Fahrzeug anmelden heißt je nach Vorgeschichte zweierlei: Ein fabrikneues Fahrzeug wird erstmals zugelassen (129,99 €), ein abgemeldetes wieder in Betrieb genommen (79,99 €). Beide Wege sind in der FZV als internetbasiertes Verfahren geregelt und laufen bei uns über dieselbe Strecke.

Von zulassung24 · Zuletzt geprüft:

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Neuzulassung oder Wiederzulassung — was trifft zu?

Eine Neuzulassung betrifft ein Fahrzeug, das noch nie zugelassen war — typischerweise ein Neuwagen mit Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Papier. Die Rechtsgrundlage steht in § 27 FZV.

Eine Wiederzulassung betrifft ein Fahrzeug, das bereits zugelassen war und außer Betrieb gesetzt wurde. Das gilt auch dann, wenn Sie es in diesem Zustand gekauft haben — für Sie ist es dann keine Umschreibung, sondern eine Wiederzulassung nach § 29 FZV.

Was brauchen Sie dafür?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, bei der Wiederzulassung zusätzlich Teil I, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, die Sicherheitscodes aus den Papieren sowie Ihre SEPA-Daten für die Kfz-Steuer.

Bei der Wiederzulassung kommt ein gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung dazu. Während längerer Standzeiten läuft die HU häufig ab — ohne sie wird nicht zugelassen.

Woran scheitert eine Anmeldung am häufigsten?

An den Sicherheitscodes. Sie sind verdeckt aufgebracht und gelten genau einmal; ein bereits freigelegter und verwendeter Code lässt sich nicht erneut einsetzen. Rubbeln Sie die Felder erst frei, wenn Sie den Vorgang wirklich starten.

Zweithäufigste Ursache sind unscharfe Fotos. Jede Rückfrage kostet einen Arbeitstag oder mehr.

Was kostet es insgesamt?

Die Neuzulassung kostet 129,99 €, die Wiederzulassung 79,99 € — jeweils inklusive Bearbeitung, Einreichung und aller Amtsgebühren. Kennzeichenschilder mit Prägung und Versand kosten 20,00 €, ein Wunschkennzeichen 24,00 €.

Wer es eilig hat, kann die vorrangige Bearbeitung für 30,00 € dazubuchen. Sie beschleunigt unsere Strecke, nicht die Entscheidung der Behörde.

Fragen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Auto online anzumelden?

Eine Neuzulassung kostet 129,99 €, eine Wiederzulassung 79,99 € — jeweils inklusive Bearbeitung, Einreichung und aller Amtsgebühren. Kennzeichenschilder kosten zusätzlich 20,00 €, ein Wunschkennzeichen 24,00 €.

Was ist der Unterschied zwischen Neuzulassung und Wiederzulassung?

Die Neuzulassung betrifft ein Fahrzeug, das noch nie zugelassen war. Die Wiederzulassung betrifft ein Fahrzeug, das bereits zugelassen und dann außer Betrieb gesetzt wurde — auch wenn Sie es in diesem Zustand gekauft haben.

Brauche ich für die Wiederzulassung eine gültige HU?

Ja. Ohne gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung wird ein Fahrzeug nicht wiederzugelassen. Während längerer Standzeiten läuft die HU häufig ab.

Kann ich ein Auto ohne eID anmelden?

Ja. Die Anmeldung erfolgt über einen Code per E-Mail; ein Personalausweis mit Online-Funktion, eine AusweisApp oder ein Kartenlesegerät sind nicht erforderlich.

Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.