Abgemeldeten Gebrauchtwagen auf Ihren Namen zulassen
Der Verkäufer hat das Auto schon abgemeldet? Dann melden Sie es wieder an – auf Ihren Namen. Im Antrag heißt das „Wiederzulassung mit Halterwechsel“.
84,99 € inklusive MwSt. und amtlicher Gebühren
Abgemeldeten Gebrauchtwagen zulassenVor dem Start bereitlegen
- Fahrzeugpapiere vom Verkäufer
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Für die Online-Anmeldung brauchen Sie die passenden Sicherheitscodes auf den Papieren.
- Versicherung und Hauptuntersuchung
- Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Versicherung. Halten Sie auch die Angaben oder den Nachweis zur gültigen Hauptuntersuchung (HU) bereit.
- Ihre persönlichen Daten
- Ausweisdokument, aktuelle Anschrift und Bankverbindung für die Kfz-Steuer.
Wann darf ich losfahren?
Allein mit der Bestellung dürfen Sie noch nicht fahren. Warten Sie auf die Antwort der Zulassungsstelle und planen Sie die Abholung mit dem Verkäufer. In der Antwort steht, welche Nachweise und Kennzeichen Sie vor der Fahrt brauchen.
Wann Sie nach der Zulassung fahren dürfen
Passt das zu Ihrem Auto?
Das Auto war schon einmal in Deutschland angemeldet und soll jetzt auf Ihren Namen laufen. Kommt es aus dem Ausland, fehlen Papiere oder sind Sie bei den Sicherheitscodes unsicher, fragen Sie uns bitte vor dem Antrag.
Ist das Fahrzeug noch angemeldet? Dann geht es zur Ummeldung auf Ihren Namen.
Verfahrensgrundlage: § 29 FZV. Unterlagen vorab prüfen.
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