DUmmelden

Auto ummelden: nach Kauf, nach Umzug, nach Namensänderung

Ummelden umfasst zwei verschiedene Fälle: den Halterwechsel nach einem Kauf und die Änderung Ihrer Daten nach Umzug oder Namensänderung. Beides kostet 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren — und in beiden Fällen dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten.

Von zulassung24 · Zuletzt geprüft:

Vorgang starten

Halterwechsel oder Adressänderung?

Beim Halterwechsel wird ein anderer Mensch als Halter eingetragen — typischerweise nach einem Gebrauchtwagenkauf. Bei der Adressänderung bleibt der Halter derselbe, es ändert sich sein Wohnsitz oder Name. § 30 FZV regelt diesen Fall zusammen mit der sofortigen Inbetriebsetzung.

Für die Behörde sind das unterschiedliche Vorgänge, für Sie ist der Ablauf bei uns identisch.

Darf das Kennzeichen bleiben?

Ja. Die Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich — auch wenn das Unterscheidungszeichen nach dem Umzug nicht mehr zum Wohnort passt. Neue Schilder sind dann nicht nötig.

Beim Kauf kann der Käufer das Kennzeichen übernehmen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Andernfalls wird eine neue Kombination zugeteilt und es fallen Schilderkosten an.

Wie eilig ist die Ummeldung nach einem Kauf?

Eilig. Solange nicht umgeschrieben ist, stehen Sie als bisheriger Halter im Register — mit allem, was daran hängt: Kfz-Steuer, Bußgelder, Haftungsfragen. Verlassen Sie sich nicht auf die Zusage des Käufers.

Als Verkäufer erkennen Sie die vollzogene Umschreibung daran, dass Ihre Steuerpflicht endet und das Finanzamt Ihnen das mitteilt.

Was ist nach einem Umzug zu tun?

Die Halteradresse muss geändert werden — das ist keine Formalie, sondern Voraussetzung dafür, dass behördliche Post Sie erreicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird entsprechend angepasst.

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, bleibt das Kennzeichen trotzdem erhalten.

Fragen

Häufige Fragen

Was kostet eine Ummeldung?

79,99 € inklusive Bearbeitung, Einreichung und aller Amtsgebühren — sowohl beim Halterwechsel nach einem Kauf als auch bei der Adressänderung nach Umzug.

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Ja, die Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich. Auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie das Kennzeichen behalten; neue Schilder sind dann nicht nötig.

Was passiert, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Sie bleiben als Halter im Register eingetragen und haften weiter für Kfz-Steuer und Verstöße. Reagieren Sie zügig — eine Außerbetriebsetzung beendet die Zuordnung.

Muss ich nach einem Umzug ummelden?

Ja. Die Halteradresse muss geändert werden, damit behördliche Post Sie erreicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird dabei angepasst.

Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.