Fragen und Antworten
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — mit klaren Antworten, auch dort, wo die Antwort „nein" lautet.
Zur Online-Zulassung
Ist zulassung24 eine Behörde?
Nein. zulassung24 ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Wir bereiten Ihren Antrag auf und reichen ihn ein; über die Zulassung entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.
Brauche ich einen Personalausweis mit Online-Funktion?
Nein. Sie melden sich mit einem Code per E-Mail an. Eine freigeschaltete eID, eine AusweisApp oder ein Kartenlesegerät sind nicht erforderlich.
Für welche Zulassungsbezirke gilt das Angebot?
Bundesweit. Der Antrag geht an die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde, unabhängig davon, wo Sie sich beim Ausfüllen befinden.
Welche Fahrzeuge kann ich zulassen?
Pkw, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile, sofern die Papiere die für das internetbasierte Verfahren nötigen Sicherheitscodes tragen. Fahrzeugpapiere von vor 2015 haben diese Codes in der Regel nicht.
Wo finde ich die Sicherheitscodes?
Unter verdeckten Feldern auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie unter der Deckfolie der Stempelplakette am hinteren Kennzeichen. Jeder Code gilt genau einmal.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verarbeiten die Angaben ausschließlich zur Durchführung Ihres Zulassungsvorgangs und übermitteln sie an die zuständige Behörde. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Wie kann ich bezahlen?
Mit PayPal, Klarna, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Vorgang wird nach der Zahlung bearbeitet.
Kann ich den Vorgang widerrufen?
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Einzelheiten und die Folgen bei bereits begonnener Ausführung stehen in der Widerrufsbelehrung.
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft. Wir verlinken den Gesetzestext direkt, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023), Bundesministerium der Justiz
- § 18 FZV – Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren, Bundesministerium der Justiz