Kann das bisherige Kennzeichen bleiben?
Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug teilen Sie im Antrag mit, dass Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen möchten. Der Halterwechsel muss trotzdem auf Ihren Namen eingetragen werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 15 Absatz 5 FZV.
| Situation | Was Sie klären | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|
| Auto noch zugelassen | Weiterführung im Halterwechsel beantragen | Das Auto ist nicht allein durch die Schilder auf Sie zugelassen |
| Auto bereits abgemeldet | Verfügbarkeit, Reservierung und erneute Zuteilung prüfen | Die alten Schilder garantieren keine Wiederverwendung |
| Neue Kombination gewünscht | Reservierung und Zuteilung abstimmen | Eine Reservierung ist noch keine Zulassung |
Bestimmt das Kennzeichen den Zulassungsbezirk?
Nein. Die Buchstaben am Kennzeichen können aus einem früheren Zulassungsbezirk stammen. Für den passenden Antrag vergleichen Sie die bisher zuständige Behörde mit der Behörde für Ihren Wohnsitz.
Beispiel: Das Auto trägt ein Berliner Kennzeichen, ist nach einer früheren Kennzeichenmitnahme aber inzwischen in Wiesbaden zugelassen. Kaufen Sie es für Ihren Wohnsitz in Wiesbaden, lässt sich daraus allein am „B“ kein Bezirkswechsel ableiten. So klären Sie die tatsächliche Zuständigkeit.
Wann brauche ich neue Schilder?
Wird eine neue Kombination zugeteilt, brauchen Sie dazu passende Kennzeichenschilder. Stimmen Sie die Prägung auf die verbindlich feststehende Kombination ab. Kennzeichenschilder und gegebenenfalls Versand sind zusätzlich zum Zulassungspreis zu bezahlen; die Kostenübersicht erklärt die enthaltenen Leistungen.
Wenn die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden, folgen Sie den Anweisungen zu Schildern und Plaketten im Antrag. Legen Sie Codes nicht vorsorglich frei. Die Übergabe-Checkliste hilft dabei, vorhandene Papiere und Ihre Kennzeichenentscheidung zusammenzutragen.
Darf ich mit den alten Schildern gleich losfahren?
Die Schilder allein reichen dafür nicht aus. Klären Sie den Zulassungsstatus und den Versicherungsschutz; nach einer Online-Zulassung beachten Sie die Entscheidung der Behörde. Lesen Sie die Hinweise zur ersten Fahrt, bevor Sie die Abholung planen.