Unterlagen für die Ummeldung nach dem Kauf: Was Käufer und Verkäufer bereithalten
Für die Umschreibung nach einem Kauf brauchen Sie 3 Dinge mit Sicherheitscode — Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und, wenn das Kennzeichen wechselt, die Stempelplaketten — sowie eine eVB-Nummer, einen HU-Nachweis und Ihre IBAN für die Kfz-Steuer. Rechtsgrundlage ist § 30 FZV; jeder Sicherheitscode gilt genau einmal (§ 21 FZV). Bei zulassung24 kostet die Umschreibung 79,99 € inklusive Amtsgebühren.
Welche Sicherheitscodes werden gebraucht?
3 Arten (§ 21 Absatz 1 FZV): den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I, den Code der Zulassungsbescheinigung Teil II und die Codes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern — letztere nur, wenn das Kennzeichen nicht weitergeführt wird.
Die Codes liegen unter einer Abdeckung, die nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einem internetbasierten Verfahren entfernt werden darf. Beim Freilegen des Codes in Teil I wird der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" sichtbar — das Papier ist danach wertlos, der Vorgang muss online zu Ende geführt werden.
„Dokument nicht mehr gültig"
Schriftzug, der nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 FZV beim Freilegen des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I sichtbar wird — § 21 FZV
Was bringt der Verkäufer mit, was der Käufer?
Der Verkäufer übergibt die Papiere und, wenn das Kennzeichen nicht übernommen wird, die Schilder. Der Käufer bringt alles mit, was auf seinen Namen läuft: die eVB-Nummer seiner Versicherung, die IBAN für die Kfz-Steuer und seine Ausweisdaten für die Identifizierung.
Der Kaufvertrag ist für die Zulassung selbst nicht erforderlich — die Zulassungsbehörde prüft den Besitz über die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen. Für Ihre Absicherung untereinander ist er trotzdem unverzichtbar.
| Unterlage | kommt von | Zweck |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode | Verkäufer | Nachweis des Besitzes, Fahrzeugdaten |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode | Verkäufer | Nachweis der Verfügungsberechtigung |
| Stempelplaketten mit Sicherheitscodes | Verkäufer | nur bei neuem Kennzeichen |
| eVB-Nummer | Käufer | Versicherungsnachweis (§ 49 FZV) |
| HU-Bericht mit Prüfziffer | Verkäufer | Nachweis der Hauptuntersuchung (§ 22 FZV) |
| IBAN | Käufer | Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG) |
| Ausweis | Käufer | Identifizierung und digitale Signatur |
Kennzeichen behalten oder neu zuteilen lassen?
Beides geht. Wird das bisherige Kennzeichen weitergeführt, entfallen die Stempelplaketten-Codes und die Schilderkosten (§ 30 Absatz 3 und 4 FZV). Voraussetzung ist, dass der Verkäufer damit einverstanden ist — das Kennzeichen war ihm zugeteilt.
Bei einer neuen Kombination prägen und liefern wir die Schilder auf Wunsch: 20,00 € je Schild, Versand 6,90 € oder 9,90 € mit Priorität. Ein Wunschkennzeichen kostet 24,00 € zuzüglich der Reservierungsgebühr des Zulassungsbezirks.
Wie wird die Hauptuntersuchung nachgewiesen?
Auf zwei Wegen (§ 22 Absatz 1 FZV): durch Abruf des HU-Ablaufdatums aus dem Zentralen Fahrzeugregister oder durch die Prüfziffer auf dem letzten HU-Bericht. Ist die HU abgelaufen, scheitert die Umschreibung — dann zuerst zur Prüfstelle.
Lassen Sie sich vom Verkäufer den letzten HU-Bericht geben. Die Prüfziffer steht darauf; ohne Bericht bleibt nur der Registerabruf, der nicht bei jedem Fahrzeug gelingt.
Was passiert, wenn ein Code schon freigelegt ist?
Dann lässt er sich online nicht mehr verwenden — jeder Code ist für genau einen Vorgang bestimmt. Ist er verbraucht oder unleserlich, bleibt der Weg über den Schalter der Zulassungsbehörde.
Deshalb die Regel für beide Seiten: Nichts freirubbeln, bevor der Antrag tatsächlich gestellt wird. Auch ein „Ich schau nur mal nach" verbraucht den Code.
Häufige Fragen
Brauche ich den Kaufvertrag für die Online-Umschreibung?
Nein. Die Behörde prüft den Besitz über die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen (§ 21 FZV). Für die Absicherung zwischen Käufer und Verkäufer ist der Vertrag trotzdem wichtig.
Welche Sicherheitscodes brauche ich für die Umschreibung?
Die Codes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Codes der Stempelplaketten nur, wenn das Kennzeichen nicht weitergeführt wird (§ 21 Absatz 1 FZV).
Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers übernehmen?
Ja, wenn der Verkäufer einverstanden ist. Dann entfallen Schilderkosten und Plaketten-Codes (§ 30 FZV).
Was, wenn der Sicherheitscode schon freigelegt ist?
Dann ist er verbraucht und der Vorgang läuft nicht mehr online. Es bleibt der Weg zur Zulassungsbehörde vor Ort.
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft (Stand 10. September 2026). Wir verlinken Gesetz und Preisliste direkt, damit Sie jede Zahl selbst nachlesen können.
- § 21 FZV – Sicherheitscodes, Bundesministerium der Justiz
- § 30 FZV – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, Bundesministerium der Justiz
- § 22 FZV – Nachweis der Hauptuntersuchung, Bundesministerium der Justiz
- § 49 FZV – Versicherungsnachweis, Bundesministerium der Justiz
- § 13 KraftStG – Nachweis der Besteuerung bei der Zulassung, Bundesministerium der Justiz
- Preisliste zulassung24, Stand 10.09.2026, zulassung24