Motorrad anmelden online: kleines Kennzeichen, Steuer nach Hubraum, Saisonbetrieb
Ein Motorrad wird online wie ein Pkw zugelassen — mit 2 Unterschieden. Das Kennzeichen ist kleiner: 180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch, mit 49 mm statt 75 mm Schrifthöhe (Anlage 4 FZV). Und die Kfz-Steuer richtet sich allein nach dem Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§ 9 KraftStG). Neuzulassung 129,99 €, Umschreibung nach Kauf 79,99 €, jeweils inklusive Amtsgebühren.
Wie groß ist das Motorradkennzeichen?
Für Krafträder sieht Anlage 4 der FZV ein zweizeiliges Kennzeichen von 200 mm Höhe und 180 bis 220 mm Breite vor; die Schrift ist mit 49 mm die verkleinerte Mittelschrift. Leichtkrafträder bis 125 cm³ erhalten das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen mit 255 × 130 mm.
Das Schild muss reflektieren, dem Normblatt DIN 74069 (Ausgabe Oktober 2022) entsprechen und das DIN-Prüfzeichen tragen (§ 12 Absatz 2 FZV). Folien oder Abdeckungen sind unzulässig — auch die verbreiteten Rahmen, die Teile des Rands verdecken.
| Format | Maße (Breite × Höhe) | Schrifthöhe | Typisch für |
|---|---|---|---|
| Kraftradkennzeichen | 180 bis 220 × 200 mm | 49 mm | Motorräder |
| verkleinert zweizeilig | 255 × 130 mm | 49 mm | Leichtkrafträder |
| zweizeilig | 340 × 200 mm | 75 mm | Pkw, Anhänger |
| einzeilig | 520 × 110 mm | 75 mm | Pkw |
Wie berechnet sich die Steuer für ein Motorrad?
Nur nach Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG). Leistung, Alter und Schadstoffklasse spielen keine Rolle — anders als beim Pkw, dessen Steuer seit 2021 zusätzlich am CO₂-Ausstoß hängt.
Ein 125er kostet damit 9,20 € im Jahr, ein 1.200er 88,32 €. Angefangene Schritte zählen voll: 1.301 cm³ werden wie 1.325 cm³ besteuert.
| Hubraum | angefangene 25-cm³-Schritte | Jahressteuer |
|---|---|---|
| 125 cm³ | 5 | 9,20 € |
| 300 cm³ | 12 | 22,08 € |
| 650 cm³ | 26 | 47,84 € |
| 1.000 cm³ | 40 | 73,60 € |
| 1.200 cm³ | 48 | 88,32 € |
Saisonkennzeichen oder jedes Jahr abmelden?
Ein Saisonkennzeichen ist für Motorräder meist die bessere Wahl. Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten angegeben und muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate umfassen (§ 10 Absatz 3 FZV). Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.
Wer stattdessen jedes Jahr ab- und wieder anmeldet, zahlt zwei Vorgänge — 24,99 € und 79,99 € — und braucht jedes Mal eine neue eVB-Nummer. Das Saisonkennzeichen beantragen Sie mit der Zulassung; der Zeitraum steht als Zusatz hinter der Erkennungsnummer.
„Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen"
§ 10 Absatz 3 Satz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung — § 10 FZV
Was gilt beim Losfahren ohne Stempelplakette?
Nach der Online-Zulassung dürfen Sie das Motorrad bis zu 14 Tage ohne Stempelplakette fahren, gerechnet ab dem Abruf der Entscheidung; ein gut lesbarer Ausdruck ist mitzuführen (§ 31 FZV).
Die Pflicht, den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen lesbar im Fahrzeug auszulegen, gilt für Krafträder der EU-Klasse L nicht (§ 32 Absatz 2 FZV) — am Motorrad gäbe es dafür keinen Platz. Der Ausdruck in der Jacke genügt.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Dieselben wie beim Pkw: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode, bei einem gebrauchten Motorrad zusätzlich Teil I, eine eVB-Nummer, den HU-Nachweis per Prüfziffer oder Registerabruf (§ 22 FZV) und die IBAN für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG).
Wechselt das Kennzeichen, kommen die Sicherheitscodes der alten Stempelplakette hinzu — beim Motorrad ist es nur eine, hinten.
Häufige Fragen
Wie groß ist ein Motorradkennzeichen?
200 mm hoch und 180 bis 220 mm breit, mit 49 mm Schrifthöhe (Anlage 4 FZV). Leichtkrafträder bekommen das verkleinerte zweizeilige Format mit 255 × 130 mm.
Was kostet die Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 650 cm³?
47,84 € im Jahr: 650 cm³ sind 26 angefangene 25-cm³-Schritte à 1,84 € (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG).
Wie lange kann ein Saisonkennzeichen gelten?
Mindestens 2 und höchstens 11 volle Monate (§ 10 Absatz 3 FZV). Außerhalb des Zeitraums darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen stehen.
Muss ich den vorläufigen Zulassungsnachweis am Motorrad anbringen?
Nein. Für Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L entfällt die Auslegepflicht (§ 32 Absatz 2 FZV). Den Ausdruck der Entscheidung müssen Sie aber mitführen.
Quellen
Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft (Stand 10. September 2026). Wir verlinken Gesetz und Preisliste direkt, damit Sie jede Zahl selbst nachlesen können.
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 10 FZV – Besondere Kennzeichen, Bundesministerium der Justiz
- § 9 KraftStG – Steuersatz, Bundesministerium der Justiz
- § 31 FZV – Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung, Bundesministerium der Justiz
- § 32 FZV – Vorläufiger Zulassungsnachweis, Bundesministerium der Justiz
- § 22 FZV – Nachweis der Hauptuntersuchung, Bundesministerium der Justiz
- Preisliste zulassung24, Stand 10.09.2026, zulassung24