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Motorrad anmelden online: kleines Kennzeichen, Steuer nach Hubraum, Saisonbetrieb

Ein Motorrad wird online wie ein Pkw zugelassen — mit 2 Unterschieden. Das Kennzeichen ist kleiner: 180 bis 220 mm breit und 200 mm hoch, mit 49 mm statt 75 mm Schrifthöhe (Anlage 4 FZV). Und die Kfz-Steuer richtet sich allein nach dem Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§ 9 KraftStG). Neuzulassung 129,99 €, Umschreibung nach Kauf 79,99 €, jeweils inklusive Amtsgebühren.

Von zulassung24 · Veröffentlicht und zuletzt geprüft:

Wie groß ist das Motorradkennzeichen?

Für Krafträder sieht Anlage 4 der FZV ein zweizeiliges Kennzeichen von 200 mm Höhe und 180 bis 220 mm Breite vor; die Schrift ist mit 49 mm die verkleinerte Mittelschrift. Leichtkrafträder bis 125 cm³ erhalten das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen mit 255 × 130 mm.

Das Schild muss reflektieren, dem Normblatt DIN 74069 (Ausgabe Oktober 2022) entsprechen und das DIN-Prüfzeichen tragen (§ 12 Absatz 2 FZV). Folien oder Abdeckungen sind unzulässig — auch die verbreiteten Rahmen, die Teile des Rands verdecken.

Kennzeichenformate nach Anlage 4 FZV
FormatMaße (Breite × Höhe)SchrifthöheTypisch für
Kraftradkennzeichen180 bis 220 × 200 mm49 mmMotorräder
verkleinert zweizeilig255 × 130 mm49 mmLeichtkrafträder
zweizeilig340 × 200 mm75 mmPkw, Anhänger
einzeilig520 × 110 mm75 mmPkw

Wie berechnet sich die Steuer für ein Motorrad?

Nur nach Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG). Leistung, Alter und Schadstoffklasse spielen keine Rolle — anders als beim Pkw, dessen Steuer seit 2021 zusätzlich am CO₂-Ausstoß hängt.

Ein 125er kostet damit 9,20 € im Jahr, ein 1.200er 88,32 €. Angefangene Schritte zählen voll: 1.301 cm³ werden wie 1.325 cm³ besteuert.

Jahressteuer für Krafträder (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG, Stand 09/2026)
Hubraumangefangene 25-cm³-SchritteJahressteuer
125 cm³59,20 €
300 cm³1222,08 €
650 cm³2647,84 €
1.000 cm³4073,60 €
1.200 cm³4888,32 €

Saisonkennzeichen oder jedes Jahr abmelden?

Ein Saisonkennzeichen ist für Motorräder meist die bessere Wahl. Der Betriebszeitraum wird in vollen Monaten angegeben und muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate umfassen (§ 10 Absatz 3 FZV). Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.

Wer stattdessen jedes Jahr ab- und wieder anmeldet, zahlt zwei Vorgänge — 24,99 € und 79,99 € — und braucht jedes Mal eine neue eVB-Nummer. Das Saisonkennzeichen beantragen Sie mit der Zulassung; der Zeitraum steht als Zusatz hinter der Erkennungsnummer.

„Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen"

§ 10 Absatz 3 Satz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung — § 10 FZV

Was gilt beim Losfahren ohne Stempelplakette?

Nach der Online-Zulassung dürfen Sie das Motorrad bis zu 14 Tage ohne Stempelplakette fahren, gerechnet ab dem Abruf der Entscheidung; ein gut lesbarer Ausdruck ist mitzuführen (§ 31 FZV).

Die Pflicht, den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen lesbar im Fahrzeug auszulegen, gilt für Krafträder der EU-Klasse L nicht (§ 32 Absatz 2 FZV) — am Motorrad gäbe es dafür keinen Platz. Der Ausdruck in der Jacke genügt.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Dieselben wie beim Pkw: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode, bei einem gebrauchten Motorrad zusätzlich Teil I, eine eVB-Nummer, den HU-Nachweis per Prüfziffer oder Registerabruf (§ 22 FZV) und die IBAN für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG).

Wechselt das Kennzeichen, kommen die Sicherheitscodes der alten Stempelplakette hinzu — beim Motorrad ist es nur eine, hinten.

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Fragen

Häufige Fragen

Wie groß ist ein Motorradkennzeichen?

200 mm hoch und 180 bis 220 mm breit, mit 49 mm Schrifthöhe (Anlage 4 FZV). Leichtkrafträder bekommen das verkleinerte zweizeilige Format mit 255 × 130 mm.

Was kostet die Kfz-Steuer für ein Motorrad mit 650 cm³?

47,84 € im Jahr: 650 cm³ sind 26 angefangene 25-cm³-Schritte à 1,84 € (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG).

Wie lange kann ein Saisonkennzeichen gelten?

Mindestens 2 und höchstens 11 volle Monate (§ 10 Absatz 3 FZV). Außerhalb des Zeitraums darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen stehen.

Muss ich den vorläufigen Zulassungsnachweis am Motorrad anbringen?

Nein. Für Kraftfahrzeuge der EU-Klasse L entfällt die Auslegepflicht (§ 32 Absatz 2 FZV). Den Ausdruck der Entscheidung müssen Sie aber mitführen.

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Quellen

Die Rechtsangaben auf dieser Seite sind am Originaltext geprüft (Stand 10. September 2026). Wir verlinken Gesetz und Preisliste direkt, damit Sie jede Zahl selbst nachlesen können.